Entstehung der akademischen Freiheit
Im Jahre 1158 erließ Kaiser Friedrich Barbarossa während des Reichstages auf den ronkalischen Feldern ein Gesetz, das nach den ersten beiden Worten “Authentica habita” genannt wurde. In diesem Gesetz gewährt der Kaiser allen Scholaren, die in Bologna studierten, seinen besonderen kaiserlichen Schutz. Davor wurden die teilweise ortsfremden Scholaren die in Bologna studierten, seinen besonderen kaiserlichen Schutz.
Davor wurden die teilweise ortsfremden Scholaren von den Bürgern unterdrückt. Gegen diese Missstände richtete sich Barbarossas Gesetz. Die Scholaren erhielten kaiserliche Privilegien, auf Grund deren sie selbstständige Korporationen, die “universitates” bilden konnten. So entstanden die ersten “Universitäten” als priviligierte Scholarenkorporationen, die zunächst mit der Wissenschaft und ihrer Lehre nichts zu tun hatten. Die Korporation hatte wirtschaftliche Aufgaben: sie war ein Verband, der sich auf Grund der kaiserlichen Privilegien von der Bürgerschaft der Stadt absonderte und der Stadt in Streitfällen selbstständig gegenübertrat. Dies ist der Ursprung der akademischen Freiheit!
Von der Burse zur Landsmannschaft
Die Angehörigen der geistlichen Orden, die von ihren Klöstern zum Studium geschickt wurden, lebten in Kollogien zusammen, Heimen, die aus den Mitteln der Orden unterhalten wurden. Diese Einrichtung wurde nachgeahmt, und es entstanden Stiftungen oder Kollogien für Laienstudenten. Allmählich erhielten auch die Magister die Erlaubnis, von sich aus ein Heim für Studenten zu eröffnen und dafür, für die Pension Geld zu fordern. Dieses wöchentlich zu entrichtende Geld hieß eine Bursa, und in Anlehnung an diesen Begriff erhielten die Häuser den Namen Bursen. Die Insassen wurden bursarii genannt, wovon unser Bursch abgeleitet ist. Da bei den privaten Bursen nur Landsleute der Geldgeber aufgenommen wurden, entwickelten sich landsmannschaftliche Bursen. So gab es in Leipzig eine bursa silesiorum, eine bursa polonica, saxonia usw. Durch die Reformation gingen die Bursen unter. Wir können aber annehmen, dass sich nunmehr in das Licht der Geschichte tretende Landsmannschaften aus den Bursen entwickelt haben.
Diese Landsmannschaften legten ihre Grundsätze in Statuten nieder: Gegenseitige Freundschaft nach innen, festes Zusammenhalten nach außen und treue Pflege heimischer Sitte. Diese Bindungen galten jedoch nur für die Universitätszeit, in der Hauptsache waren es wirtschaftliche Motive, die zur Bildung von Landsmannschaften führten.
Studententum und Aufklärung
Im Zuge der Aufklärung erfolgte im Anfange des 18. Jahrhunderts von England aus eine Wiederbelebung des Gedankengutes an Symbolen der mittelalterlichen Bauhütten in Form der Freimaurerei. Diese Maurerei hat allerdings mit der Werkmaurerei des Mittelalters nur gewisse Symbole gemeinsam.
Zahlreiche Logen wurden gegründet. Es war eine Zeit lang Mode Freimaurer zu sein, denn es gab Logen für alle Bevölkerungsschichten. Etwa um 1770 herum traten studentische Freimaurer auf, die stark von den Ideen der Aufklärung beeinflusst waren. Diese Orden erreichten ihren Höhepunkt in den Jahren 1780 bis 1790 und gingen dann um etwa 1810 sang- und klanglos unter. Diese Orden hatten aber einen sehr erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der späteren Landsmannschaften.
Neu war bei den Orden, dass man zur Freundschaft auf Lebenszeit verpflichtet war und bestrebt war, seinen Orden den ersten Platz an der Hochschule zu verschaffen. Dies war bei den alten Landsmannschaften unbekannt. Die Orden holten sich die besten Männer von den Landsmannschaften. Diese wurden durch die Orden völlig an die Wand gedrückt. Die Orden haben viel Gutes für die Entwicklung des studentischen Gemeinschaftslebens getan. Sie haben das Standesbewusstsein und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Studentenschaft entwickelt und gestärkt und die Schranken zwischen adligen und bürgerlichen Studenten niedergelegt. Hierbei wurde der Begriff der Standesehre geprägt, die Grundlage zum Komment gelegt und somit das Duellwesen in geordnete Bahnen gelenkt. Es gab bei den Orden einen Senior, dem die Leitung des Ordens oblag. Ihm zur Seite stand der Consenior, auch Unterlogenmeister genannt, und der Sekretär. Daneben gab es noch den Bruder Redner und den Zeremonienmeister.
Wenn wir die Landsmannschaften als eine Wurzel des Corpsstudententums bezeichnen, so ist die zweite in der Organisation der Orden zu suchen, beide Organisationen gehören in unsere Geschichte hinein und sind als unsere Vorväter anzusehen. Um 1790 waren die Landsmannschaften in Abhängigkeit der Orden geraten. Die Orden konnten die Chargen der Landsmannschaften besetzen, wie sie es wollten.
Der Weg zum Corps
In der Folgezeit verließen die Orden den Boden der Wirklichkeit und hingen geistigen und politischen Modeideen an. Sie hatten den studentischen Raum aufgegeben und sich schrankenlos der Weltbürgerei verschrieben. Die alten Landsmannschaften suchten nach neuen Formen, die Orden wurden aufgrund ihrer kosmopolitischen und daher nicht mehr zeitgemäßen Einstellung bedeutungslos und eine besondere Art der Landsmannschaft bildete sich, die “konstitutionelle” Landsmannschaft, deren Mitglieder bei ihrer Aufnahme einen Eid, nicht mehr auf Ordensgesetze, sondern auf die Konstitution, die Verfassung des Bundes, ablegten. In diesen Landsmannschaften sammelte sich alles, was den neuen Anschauungen anhing. Das Zeitalter der Romantik hatte ein neues Nationalgefühl und auch eine andere Auffassung vom Wesen der Politik gebracht. Diese neuen Einflüsse machten sich unter der Studentenschaft geltend und auf militärische Einflüsse hin nannten sich diese neuen Landsmannschaften allmählich “Corps”. Das Corps, so wie wir es heute kennen, war geboren.
Die äußeren Formen wurden von den Vorvätern, den alten Landsmannschaften und den studentischen Orden, übernommen. Der innere Aufbau der Corps war autoritär und absolut: der Senior herrschte wie ein Fürst mit unumschränkter Gewalt. Alle Mitglieder des Bundes waren ihm zu unbedingten Gehorsam verpflichtet. Dem Senior zur Seite standen die Chargierten. Sie bildeten den Vorsteherkonvent. Einen CC wie heute gab es nicht. Die Chargierten entschieden alleine. Auch das Fuchsentum in der heutigen Form kannte man noch nicht.